Mehrfache Normen für Wohnungstüren
In einem Mehrfamilienhaus muss die Eingangstür jeder Wohnung einer Vielzahl von Anforderungen entsprechen. Einbruchhemmung (RC), Brandwiderstand (EI), Schallschutz (Rw) und Luftdichtheit für die EPB-Berechnung stehen häufig gleichzeitig auf dem Lastenheft.
Brandwiderstand: EI30 als Minimum
Die belgischen Brandschutzvorschriften verlangen für Türen zwischen Wohnungen und Gemeinschaftsräumen mindestens die Klassifizierung EI30. In höheren Gebäuden (>10 m) ist EI60 vorgeschrieben. Ihr Architekt oder Sicherheitskoordinator legt die genaue Anforderung fest.
Schallschutz: Rw ≥ 35 dB
Die belgische Akustiknorm NBN S 01-400-1 legt 35 dB als Minimum für die Schalldämmung zwischen Wohnungen fest. Unsere Türen erreichen standardmäßig Rw 42–47 dB, mit Optionen bis 55 dB für zusätzlichen Komfort.
Luftdichtheit und EPB
Wohnungstüren fließen in die EPB-Berechnung ein. Luftdichtheitsklasse 4 (EN 12207) ist die gängige Anforderung. Unsere Türen sind standardmäßig mit automatischen Bodenschwellen und umlaufenden Dichtungen ausgestattet.